RPG-Regelwerk
§1. Allgemeine Regeln
§1.1.1 Vor dem ersten RPG-Spiel, nach Erscheinens dieses Regelwerks, sind die Regeln genau zu lesen. Ein "Hab ich nicht gewusst." wird nicht akzeptiert.
§1.1.2 Hat man die Regeln gelesen so muss man im extra dafür eröffneten Thema einen Post abgeben in dem man schreibt das man die Regeln zur Kenntniss genommen hat.
§1.2.1
Jeder Spieler hat seine RPG-Charakter öffentlich vorzustellen, bevor er/sie spielt.§1.2.2 In der RPG-Charaktervorstellung muss enthalten sein Name, Alter, Herkunft, Vergangenheit, Allgemeine Infos.
§1.2.3 Nur wer seinen RPG-Charakter vorgestellt hat ist dazu berechtigt RPG zu spielen.
§1.2.4 Es ist nur 1 Charakter pro Forenmember erlaubt.
§1.3 Doppelposts sind strengstens verboten. Ausnahme:
Im eigenen Quartier und folgende Personen:
Ben Janeway und Nuala Dax sofern sie dies für erforderlich halten. ... sollte einer von Euch der Meinung sein er braucht einen Doppelpost um seine Geschichte weiterspielen zu können, muss dieser Post vorher von der RPG Leitung genehmigt werden
§1.4.1 Es darf nur für sich selber geschrieben werden. Es ist nicht gestattet für andere Personen mitzuschreiben. Es sei denn eine der Berechtigten Personen hält es für nötig das aus irgend einem Grund zu tun.
§1.4.2 Sollte eine Person in das RPG verwickelt werden, die in Forum nicht Existiert(z.B. Admiral Paris), so tritt §1.4.1 außer Kraft. Es ist in einem solchen Fall nur erlaubt für sich selber und für die nicht existenten Personen zu schreiben.
§1.5 Poweremoting ist strengstens verboten
Ein Verstoß gegen die "Allgemeinen Regeln" wird je nach Häufigkeit, Schwerwiege und Absprache mit dem Flottenkommando bestraft.
RPG-StGb
§1 Nach einem Erstregelverstoß wird in jedem Falle nett darauf hingewiesen und ein Vermerk gemacht.
§2 Nach einem zweiten Regelverstoß wird in jedem Falle nett darauf hingewiesen und ein Vermerk gemacht.
§3 Nach einem dritten Regelverstoß wird eine Ermahnung ausgesprochen und ein Vermerk gemacht.
§4 Bei einem vierten Regelverstoß wird in jedem Falle eine Verwarnung ausgesprochen, ein Vermerk gemacht und es wird nach dem unten genannten Strafmaß bestraft.
§5 Bei jedem weiteren Regelverstoß wird das unten genannte Strafmaß stetig erhöht. Auch hier wird jedes Mal ein weiterer Vermerk gemacht.
RPG-StGb-Strafmaß
Nach 5 Ermahnungen folgt ein 1-wöchiger Ausschluss aus dem RPG-Bereich.
Im Wiederholungsfalle (nochals 5 Ermahnungen) wird der Ausschluss auf 1 Monat erhöht , sollte es sich dann ein drittes Mal wiederholen wird die entschprechende Person vollständig ausgeschlossen.
Bei jedem Regelverstoß dem ein Strafmaß folgen sollte, muss das Strafmaß mit der RPG-Leitung und dem Sternenflottenkommando abgesprochen werden. Die RPG-Leitung darf nicht auf eigene Faust eine Strafe verhängen.
Änderungen vorbehalten